Infobrief 2021/1
Liebe Vereinsmitglieder,im §6 unserer Vereinssatzung ist festgelegt, dass mindestens einmal im Jahr, möglichst im erstenVierteljahr nach Beendigung des Geschäftsjahres, zu einer ordentlichen Mitgliederversammlungeinzuladen ist. Wegen der Einschränkungen infolge der Corona-Pandemie ist eine solche Präsents Veranstaltungen, bis auf weiteres nicht erlaubt.…