Infobrief 2021/1

Liebe Vereinsmitglieder,
im §6 unserer Vereinssatzung ist festgelegt, dass mindestens einmal im Jahr, möglichst im ersten
Vierteljahr nach Beendigung des Geschäftsjahres, zu einer ordentlichen Mitgliederversammlung
einzuladen ist. Wegen der Einschränkungen infolge der Corona-Pandemie ist eine solche Präsents Veranstaltungen, bis auf weiteres nicht erlaubt. Ohnehin wäre in der diesjährigen Zusammenkunft lediglich ein „Bericht über das abgelaufene Geschäftsjahr” zu erstatten sowie die geplanten „Aufgaben im kommenden Geschäftsjahr vorzutragen”, Vorstandswahlen stehen nicht auf der Tagesordnung.


Der Vorstand hat daher beschlossen, Euch mit dem vorliegenden Infobrief
vorab zu informieren.

Reinhold Kegel
Reinhold Kegel

1. Vorsitzender

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